AGB - Timmys Hundeschule

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AGB

AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB) für Trainingsstunden und Kurse über Timmys Hundeschule

§ 1 Veranstalter der Trainings und Kursstunden
Veranstalterin der Trainings-­‐ und Kursstunden ist die Hundetrainerin Snezana Koch.

§ 2 Anmeldung zu einer Veranstaltung; Vertragsschluss
Anmeldungen zu einer Veranstaltung der Hundetrainerin Snezana Ventura können telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Ein Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommt erst durch die Bestätigung der Veranstalterin zustande.

§ 3 Leistungen der Veranstalterin
Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringen Leistung ergibt sich aus der Be-­‐ schreibung der jeweiligen
Veranstaltung (Trainings-­‐/Kursstunde). Die Veranstalterin behält sich vor, den jeweiligen Inhalt der Veranstaltung zu ändern.

§ 4 Zahlung der Teilnahmegebühr
(1) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von sieben Tagen nach der Bestätigung der Veranstalterin 2), spätestens jedoch zu
Beginn der ersten Stunde zu zahlen.
(2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit in der
Veranstaltung (Trainings-­‐/Kursstunde).
(3) Bei Inanspruchnahme einer 10er-­‐Karte verfällt diese spätestens nach 10 Monaten nach der Bestätigung der
Veranstalterin (§ 2). Nicht in Anspruch genommene Trainings-­ oder Kursstunden werden nach Ablauf dieser Frist nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
(1) Der Rücktritt des Teilnehmers von einer Veranstaltung bedarf der Schriftform 126 BGB). Maßgeblich ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
(2) Tritt der Teilnehmer vor einer Veranstaltung von dieser zurück, kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrun-­‐ gen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen
Teilnahmegebühr verlangen. Der Ersatzanspruch der Veranstalterin ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen pauschaliert und beträgt:
a) bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60 % der Teilnahmegebühr,
b) bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 85 % der Teilnahmegebühr,
c) ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühr entfällt ferner dann, wenn infolge des Rücktritts des Teilnehmers eine Veranstaltung abgebrochen werden muss.

§ 6 Terminänderungen; Nichtteilnahme an Veranstaltungen
(1) Die Veranstalterin behält sich vor, die Termine einzelner Veranstaltungen jederzeit ohne eine besondere
Vorankündigungsfrist zu ändern. Die Teilnahmegebühr wird bei der Absage eines Termins von der Veranstalterin erstattet;
weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
(2) Der Teilnehmer mussdie Veranstalterin mindestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Einzeltrainings-­ oder Kursstunde benachrichtigen, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Unterbleibt  eine rechtzeitige Benachrichtigung durch
den Teilnehmer, ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zu fordern.

§ 7 Gewährleistungsausschluss
Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse.
Die Veranstalterin versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ 8 Versicherungen des Teilnehmers
Mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung versichert der Teilnehmer, dass
a) sein Hund, soweit ihm bekannt, nicht an einer für Menschen oder andere Hunde ansteckenden Krankheit
(z.B. Zwingerhusten) leidet,
b) sein Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat,
c) für seinen Hund eine Tierhalterhaftplichtversicherung besteht.

§ 9 Gewährleistungsausschluss; Haftung
(1) Mit dem Abschluss eines Vertrags über eine Beratung oder die Teilnahme an einem Kurs bzw. einem Training kommt
kein selbständiger Garantie‐ oder Gewährvertrag zwischen der Veranstalterin und dem Kunden zustande.
(2) Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beschränkt. Ansprüche gegenüber sonstigen Dritten, die an der Veranstaltung
teilnehmen und weder gesetzlicher Vertreter noch Erfüllungsgehilfen  der Veranstalterin sind, bleiben hiervon unberührt.
(3) Das Betreten des Trainingsgeländes der Veranstalterin und die Nutzung der zum Trainingsgelände gehörenden Anlagen
und Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin versichert, dass das Trainingsgelände und die zum Trainingsgelände
gehörenden Anlagen und Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für die vorgesehene Nutzung überprüft werden.
(4) Die Veranstalterin weist darauf hin, dass alle Kursteilnehmer auch während des Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), unterliegen, und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die sie oder ihr Tier verursachen, einzustehen haben. Die Veranstalterin
übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die teilnehmenden Tiere; eine
Tieraufseherhaftung der Veranstalterin (§ 834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10 Rechte an Fotos und Aufnahmen während einer Veranstaltung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder und Aufnahmen, die während der Teilnahme an einer
Veranstaltung entstehen, von der Veranstalterin frei für ihre Zwecke genutzt werden können. Der Teilnehmer verzichtet
auf eine Entlohnung für das zuvor erteilte Einverständnis.
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